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31.03.2011

Wichtiger Hinweis für Hundehalter

(Holle) Aufgrund des Gesetzes über die Ordnung in Feld und Forst (Feld- und Forstordnungsgesetz – FFOG) dürfen Hunde in der Zeit vom

1. April bis zum 15. Juli

(Brut- und Setzzeit) im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. (§1 Abs. 5)