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11.04.2011

Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

(Holle) Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. Mai 2011 für die Kommunalwahl am 11. September 2011 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Wahlvorstände in den folgenden Wahlbezirken der Gemeinde Holle vorzuschlagen:

001 Derneburg
002 Grasdorf
003 Hackenstedt/Söder
004 Heersum
005 Holle I
006 Holle II
007 Holle III
008 Luttrum Henneckenrode
009 Sillium
010 Sottrum

Für jeden Wahlvorstand können bis zu neun Mitglieder berufen werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge werden ebenfalls nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands berufen.

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können ablehnen:

  1. die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.