Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 "Gewerbegebiet Grasdorf" in der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB A) Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB B) Beschluss des Bebauungsplans als Satzung gemäß § 10 BauGB C) Beschluss der dazugehörigen Begründung gemäß § 9 (8) BauGB D) Beschluss zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß § 10 (3) BauGB  

2. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Gemeinde Holle Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:45 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zur Linde'
Ort: Sillium
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  Hier werden Ihnen Inhalte angezeigt, wenn die Bearbeitung der Sitzung die Anzeige von Wortbeiträgen erlaubt.  

Beschluss:


Zu A):

Der vorgelegte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Grasdorf“ in der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle wird - wie in der Sitzung erläutert wurde - zur Kenntnis genommen und soll so weiterverfolgt werden.

 

Von privater Seite wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Diese wird entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt.

Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass eine Reihe Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben hat. Es wird davon ausgegangen, dass von diesen Planungsträgern keine Anregungen oder bedenken vorzubringen sind.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken werden entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt. Im Übrigen wird die Drucksache Nr. VO/074/2021 Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu B):

Aufgrund des § 10 BauGB wird die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Grasdorf“ in der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle als Satzung beschlossen.

 

Zu C):

Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Grasdorf“ in der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle wird gemäß § 9 (8) BauGB als die zum Bebauungsplan dazugehörige Begründung beschlossen.

 

Zu D):

Die Verwaltung wird beauftragt, die als Satzung beschlossene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Gewerbegebiet Grasdorf“ in der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig