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02.12.2020

Ausweitung der Maskenpflicht

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Dienstag, 01.12. eine Ausweitung der Maskenpflicht vor.

Ab sofort müssen textile Mund-Nasen-Bedeckungen nicht nur in öffentlich zugänglichen Räumen wie zum Beispiel Behörden, Schulen, Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise an Bahnhöfen und Haltestellen oder auf dem Wochenmarkt getragen werden, sondern auch in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen.

Auch unter freiem Himmel muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn sich dort Personen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Der Landkreis Hildesheim hat in seiner Allgemeinverfügung vom 23.10.2020 hier ausdrücklich die Fußgängerzonen benannt.

Aber auch in Arbeits- oder Betriebsstätten ist das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckungen ab sofort Pflicht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Person den Arbeitsplatz eingenommen hat und 1,5 m Abstand zu jeder anderen Person eingehalten kann oder wenn bei handwerklich oder körperlich anstrengende Tätigkeiten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist.

Eine Maskenpflicht besteht laut Verordnung weiterhin u.a. nicht bei der Sitzung von kommunalen Gremien, bei Angeboten Jugendhilfe und Kinder- und Jugendarbeit sowie in Kitas, bei Tagespflegepersonen oder beim Sport. Für Hortgruppen und den Schulunterricht gibt es abhängig von der Jahrgangsstufe und der Inzidenz verschiedene Regelungen. Neu ist hier die Maskenpflicht im Unterricht für Kinder in Grundschulen, solange die Inzidenz einen Wert von 200 oder mehr beträgt.

Unabhängig von einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung rät Dr. Katharina Hüppe, Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, auch weiterhin dazu, überall dort, wie sich viele Menschen aufhalten oder ein Abstand von 1,5 m zu anderen nicht eingehalten werden kann, freiwillig eine Alltagsmaske zu tragen. Dies können auch kleinere Kinder tun, die man spielerisch und ohne Druck an das Nutzen einer Mund-Nasen-Bedeckung heranführen kann.