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22.10.2019

Verringerung der Streusalzmengen im Straßenwinterdienst

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - wird die nachfolgend aufgeführten Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2019/2020 nicht gegen Straßenglätte streuen.

Sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen bleiben unberührt.

 

Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2019-2020