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02.03.2017

Wiederaufgefundene Personaldokumente nach Verlustmeldung bei der Gemeinde Holle

(Holle) Das Bürgerbüro der Gemeinde Holle weist auf Folgendes hin: Wenn Personaldokumente verloren gegangen sind bzw. gestohlen wurden, muss bei der Gemeinde eine Verlusterklärung erstellt werden. Bei Verlusterklärungen von Personaldokumenten informiert die Gemeinde auch die Polizei über den Verlust des jeweiligen Dokumentes.

Durch die Polizei werden die entsprechenden Dokumentennummern in der „Interpol Stolen or Lost Travel Document Database“ (SLTD) gespeichert. Sollte nun eine Person mit einem wiederaufgefundenen Personaldokument in das Ausland einreisen und wurde das Wiederauffinden nicht der Gemeinde gemeldet bzw. in der genannten Datei gelöscht, so kann es möglich sein, dass die ausländischen Behörden bei Einreise dieses Dokument einziehen und mit großem Aufwand über die Deutsche Botschaft ein Ausreisedokument beschafft werden muss.

Um dieses zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, dass das Wiederauffinden von in Verlust geratenen Personaldokumenten schnellstmöglich der Gemeinde mitgeteilt wird. Wurde bereits ein neues Dokument ausgestellt bzw. beantragt, ist das wiederaufgefundene Dokument bei der Gemeinde abzugeben.