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26.10.2016

Sitzübergang im Ortsrat der Ortschaft Heersum

(Holle) Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) macht die Gemeinde Holle hiermit bekannt, dass der in den Ortsrat der Ortschaft Heersum der Gemeinde Holle gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Herr Rainer Hüners, seine Wahl nicht angenommen hat.

Der dadurch frei gewordene Sitz im Ortsrat Heersum geht gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG auf die Ersatzperson über.

Die Ersatzperson ist Frau Barbara Fehlig, Mittelstraße 17, 31188 Holle.

Auf sie ist der Sitz übergegangen.